Eine Fluggesellschaft kann sich lt. EuGH nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen, der einen vorangegangenen Flug betraf, wenn die Verspätung des späteren Fluges auf eine von ihr getroffene eigenständige Entscheidung zurückgeht und diese Entscheidung die entscheidende Ursache für die Verspätung ist (Rs. T-656/24).
BMJV und BMF schlagen die Einführung einer neuen Rechtsform für Unternehmen vor: die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen. Sie soll nachhaltiges, an langfristigen Zielen orientiertes Unternehmertum befördern.
Deutschlands Mittelstand zeigt sich wieder etwas innovationsfreudiger. Im Zeitraum zwischen 2022 und 2024 haben lt. KfW 41 Prozent - oder 1,6 Millionen - der mittelständischen Unternehmen innerhalb der vorangegangenen drei Jahre mindestens eine Innovation getätigt.
Das BMF hat am 03.03.2026 den Entwurf eines Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes (ZFG) veröffentlicht.
Zum Jahresende 2025 haben sich die Umsätze und Gewinne in den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) lt. IfM Bonn verbessert. Dagegen trübte sich das Investitionsverhalten nach dem Anstieg im Jahresverlauf 2025 wieder leicht ein.
Zehn Stiftungen haben im Jahr 2024 eine Verschonungsbedarfsprüfung nach Paragraph 28a des Erbschaftssteuergesetzes beantragt (BT-Drs. 21/4304).
