Ein Antrag auf Auskunft über die eigenen personenbezogenen Daten kann lt. EuGH als missbräuchlich eingestuft und zurückgewiesen werden, wenn er allein in der Absicht gestellt wird, anschließend Schadensersatz wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung zu fordern (Rs. C-526/24).
Der BFH hatte zu entscheiden, wann ein Dauernutzungsberechtigter auf Grund vertraglicher Vereinbarungen eine Stellung erlangt hat, die ihn wirtschaftlich einem Grundeigentümer gleichkommen lässt und ob in einem solchen Fall ein Dauernutzungsrecht bewertungsrechtlich wie Grundeigentum zu bewerten sein kann (Az. II R 36/22).
Führten die von einer im Immobilienbereich tätigen GmbH mit ihrem Geschäftsführer und dem Prokuristen jeweils objektbezogen geschlossenen Verträge über eine "stille Beteiligung durch Erbringung von Dienstleistungen" zu einer atypisch stillen Gesellschaft, deren Einkünfte gesondert und einheitlich festzustellen waren? Hierzu hat der BFH entschieden (Az. IV R 24/23).
Der BFH hat zur Geschäftsveräußerung im Ganzen bzw. zur Anwendbarkeit der Grundsätze der Kettenübertragung bei Betriebsfortführung durch einen Pächter Stellung genommen (Az. V R 3/23).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob bei der Veräußerung von Solar(teil)anlagen eines Solarparks an eine Vielzahl von Erwerbern eine Geschäftsveräußerung im Ganzen i. S. des § 1 Abs. 1a UStG bei "Aufsplitterung" eines zuvor einheitlichen Unternehmens vorliegt (Az. V R 32/24).
Der BFH legt dem EuGH die Frage vor, ob es sich bei dem Erfordernis eines Begleitdokuments für die Beförderung von Energieerzeugnissen gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 1 EnergieStG lediglich um eine formelle Voraussetzung für einen Anspruch auf Erstattung oder Erlass der Energiesteuer handelt (Az. VII R 19/23).
