Das BMF hat eine neues Schreiben zur Anwendung der Tarifbegünstigung für nicht entnommene Gewinne nach § 34a EStG bekannt gegeben (Az. IV C 6 - S 2290-a/00012/001/037).
Das BMF hat zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung bei Lieferungen von Gegenständen zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels an private Abnehmer Stellung genommen (Az. III C 3 - S 7133/00043/001/076).
Das VG Osnabrück hat einer Klage von ver.di gegen das bisher unterlassene Einschreiten der Stadt Osnabrück wegen der sonntäglichen Öffnung zweier beigeladener Lebensmittelmärkte in der Zeit von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr stattgegeben (Az. 1 A 114/24).
Das VG Trier hat die Klage einer Muslimin auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot der Straßenverkehrsordnung zum Tragen eines Gesichtsschleiers (Niqab) beim Autofahren abgewiesen (Az. 9 K 4557/24.TR).
Der Rat der EU hat am 11.03.2025 eine politische Einigung über die Änderung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung erzielt (DAC 9). Die Mitgliedstaaten müssen die DAC 9 bis zum 31.12.2025 umsetzen. Länder, die sich für eine spätere Umsetzung der „Richtlinie zu Säule 2“ (Pillar Two) entscheiden, müssen die DAC 9 dennoch innerhalb derselben Frist umsetzen.
Der Rat der EU hat grünes Licht für eine Reihe von Rechtsakten gegeben, mit denen die Vorschriften der EU über die Mehrwertsteuer (MwSt) an das digitale Zeitalter angepasst werden sollen.