Im Jahr 2024 haben sich in Deutschland etwas mehr Menschen selbstständig gemacht als ein Jahr zuvor. Die Zahl der Existenzgründungen stieg um 17.000 oder 3 Prozent auf 585.000. Die Gründungsintensität erhöhte sich dabei auf 115 Gründungen je 10.000 Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren - nach 110 im Jahr 2023. Die schwierigere Lage auf dem Arbeitsmarkt trug lt. KfW dazu bei, dass mehr Menschen in die Selbstständigkeit gingen.
Die wirtschaftliche Schwäche setzt sich angesichts verhaltener binnen- und außenwirtschaftlicher Nachfrage bei gleichzeitig gestiegenen Ungewissheiten hinsichtlich der handels- und geopolitischen Perspektiven zu Jahresbeginn fort. Einer Stabilisierung in der Industrie stand dabei zuletzt eine rückläufige Entwicklung in den Dienstleistungen gegenüber. Aktuelle Frühindikatoren zeigen lt. BMWK eine uneinheitlich Stimmungslage in der deutschen Wirtschaft.
Die Bank meldete der Financial Intelligence Unit zwei jeweils sechsstellige Überweisungen auf das Konto der Klägerin. Erstattung der Kosten für das rechtsanwaltliche Freigabeschreiben könne die Kundin nicht verlangen, entschied das OLG Frankfurt. Die Bank habe sich zum Zeitpunkt der Beauftragung des Rechtsanwalts weder im Verzug befunden noch liege eine Pflichtverletzung vor (Az. 10 U 18/24).
Die deutsche Wirtschaft kommt nicht in Schwung. Das ifo Institut prognostiziert für das laufende Jahr lediglich ein minimales Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 0,2 %. Damit wurde die Erwartung aus der Winterprognose um 0,2 Prozentpunkte gesenkt. Erst 2026 könnte sich die Lage mit einem erwarteten Wachstum von 0,8 % etwas verbessern.
Automatenkioske fallen nicht unter das Ladenöffnungszeitengesetz. Das hat das VG Schleswig-Holstein in zwei Eilverfahren beschlossen (Az. 7 B 20/25; 7 B 21/25).
Das FG Münster hat entschieden, dass die Lieferung von Mieterstrom keine unselbstständige Nebenleistung zur umsatzsteuerfreien Wohnraumvermietung, sondern eine selbstständige Hauptleistung darstellt. Daraus folgt, dass der Vermieter bei Anschaffung einer PV-Anlage zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (Az. 15 K 128/21 U).