Gegen die Höhe des Gewinnzuschlags nach § 6b Abs. 7 EStG bestehen lt. BFH auch bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Az. VI R 20/23).
Führt die Anwendung der niederländischen sog. 30%-Regelung zu einer teilweisen tatsächlichen Nichtbesteuerung des Arbeitslohns i. S. des § 50d Abs. 9 Satz 4 EStG i. V. m. Art. 22 Abs. 1 Buchst. a DBA-Niederlande und kann Deutschland insoweit von einer Steuerfreistellung der Einkünfte aus den Niederlanden absehen? Hierzu hat der BFH entschieden (Az. VI R 29/22).
Der BFH hat zu Fragen der Abkommens- und Unionsrechtskonformität der Hinzurechnung des Gewinnanteils eines in den USA ansässigen (typisch) stillen Gesellschafters nach § 8 Nr. 3 GewStG 1999 Stellung genommen (Az. I R 33/21).
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde eines Richters gegen seine Verurteilung wegen Rechtsbeugung nicht zur Entscheidung angenommen, weil er den behaupteten Verstoß gegen das Willkürverbot nicht schlüssig aufgezeigt hat (Az. 2 BvR 373/25).
Der BGH hat eine umstrittene Rechtsfrage geklärt: Auch dienstleistende europäische Rechtsanwältinnen und -anwälte müssen das beA in Deutschland nutzen (Az. IX ZB 1/24). Hierauf weist die BRAK hin.
Die EU-Kommission hat am 02.07.2025 eine Empfehlung zu steuerlichen Anreizen zur Unterstützung des Clean Industrial Deal vorgelegt, um Investitionen in saubere Technologien und die Dekarbonisierung der Industrie zu fördern.