Der Eigentumsverlust aufgrund einer Zwangsversteigerung ist als Veräußerungsvorgang i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu werten. Dies entschied der BFH (Az. IX R 6/24).
Der BFH hat zum Eigentumswechsel an einer teils unberechtigt unter Umsatzsteuerausweis vermieteten Immobilie entschieden (Az. V R 16/22).
Die ifo Preiserwartungen sind im Februar nahezu unverändert bei 19,4 Punkten geblieben, nach 19,5 im Januar.
Das BAG schließt sich der Rechtsprechung des BGH an und lockert die Anforderungen an Anwälte in Fristsachen. Eine eigenständige Überprüfung des Fristenkalenders ist demnach nicht zwingend erforderlich (Az. 6 AZR 155/23). Hierauf weist die BRAK hin.
Die EU-Kommission hat - aufbauend auf dem Wettbewerbsfähigkeitskompass vom 29. Januar - zentrale Initiativen zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Europa vorgelegt. Hierauf weist das BMWK hin.
Die EU-Kommission hat ein Paket zur Vereinfachung von EU-Vorschriften und einem besseren Zugang zu Finanzinstrumenten vorgelegt. Nach Schätzungen der Kommission lassen sich damit jährliche Verwaltungskosten in Höhe von rund 6,3 Milliarden Euro ...