Verbraucher sollen es künftig vielfach einfacher haben, wenn sie einen im Internet geschlossenen Vertrag widerrufen wollen: Unternehmen sollen verpflichtet werden, den elektronischen Widerruf per Schaltfläche (Button) zu ermöglichen. Diese und weitere Änderungen sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung am 03.09.2025 beschlossen hat.
Für Werbung mit Umweltaussagen (z. B. „klimafreundlich“ oder „biologisch abbaubar“) sollen künftig strengere Vorgaben gelten. Außerdem sollen Verbraucher besser vor Manipulation geschützt werden, wenn sie online einen Vertrag über eine Finanzdienstleistung abschließen. Diese und weitere verbraucherschützende Änderungen sieht ein Gesetzentwurf des BMJV vor, den das Bundeskabinett am 03.09.2025 beschlossen hat.
Verbraucher sollen besseren rechtlichen Schutz erhalten, wenn sie Kreditgeschäfte tätigen. Verbessert werden soll der Verbraucherschutz insbesondere bei Geschäften nach dem Modell „Buy now pay later“. Der am 03.09.2025 beschlossene Gesetzentwurf dient der Umsetzung der überarbeiteten EU-Verbraucherkreditrichtlinie. Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie ist bis zum 20.11.2025 in nationales Recht umzusetzen und ab dem 20.11.2026 von den Mitgliedstaaten anzuwenden.
In Berlin starteten in 2024 die meisten Personen in eine eigene freiberufliche Existenz, dahinter folgten die Städte Hamburg, München und Köln. Betrachtet man hingegen die Existenzgründungsintensität (die Anzahl der freiberuflichen Gründungen je 10.000 Einwohner im erwerbsfähigen Alter), dann liegt lt. IfM Bonn zwar gleichfalls Berlin an der Spitze, auf den nächsten Rangplätzen folgen jedoch die Stadt Leipzig, der Landkreis München sowie die Städte Köln und Freiburg im Breisgau.
Im Jahr 2024 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 13,3 Mrd. Euro festgesetzt. Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer stieg damit 2024 gegenüber dem Vorjahr um 12,3 % auf einen neuen Höchstwert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, entfielen dabei auf die festgesetzte Erbschaftsteuer 8,5 Mrd. Euro und damit 9,5 % mehr als im Vorjahr.
Ein Landwirt aus der Eifel hätte für die Photovoltaikanlagen auf den Dächern seiner Betriebsgebäude nicht zu Mitgliedsbeiträgen zur Industrie- und Handelskammer herangezogen werden dürfen. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 6 A 10460/25.OVG).
