Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob Rentenzahlungen, die ein früherer Freiberufler aus einem berufsständischen Versorgungswerk erhält, für Zwecke des DBA Portugal als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder als nicht im DBA behandelte Einkünfte anzusehen sind (Az. X R 1/24).
Der BFH entschied zur zweimaligen Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Anteilen an einer GmbH, bei dem das schuldrechtliche Erwerbsgeschäft (Signing) und die Übertragung der GmbH-Anteile (Closing) zeitlich auseinanderfallen (Az. II B 47/25 (AdV)).
Der BFH hatte sich mit der Schätzungsbefugnis gemäß § 162 Abs. 1 und Abs. 2 Sätze 1 und 2 AO auseinanderzusetzen (Az. X R 23/21 und X R 24/21).
Der BGH hat entschieden, dass Aktionäre einer insolventen Aktiengesellschaft mit ihren kapitalmarktrechtlichen Schadensersatzansprüchen nicht als einfache Insolvenzgläubiger an der Verteilung der Insolvenzmasse zu beteiligen sind (Az. IX ZR 127/24).
Das FG Düsseldorf hatte über die ertragsteuerliche (Nicht-)Berücksichtigung (finaler) Verluste einer Organgesellschaft aus deren Beteiligung an einer in Belgien ansässigen Commanditaire Vennotschap (CV) auf Ebene der Klägerin als Organträgerin zu entscheiden (Az. 2 K 3098/20 G,F).
Das Steueränderungsgesetz 2025 soll die steuerlichen Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland verbessern und bürgerliches Engagement stärken. Der DStV unterstützt diese Zielsetzung. In seiner Stellungnahme gibt er diverse weitere Impulse und Hinweise zum Regierungsentwurf.
