Der BFH hat entschieden, dass die Ausgleichs- und Abzugsbeschränkung für Verluste aus Steuerstundungsmodellen auch im Fall eines sog. definitiven Verlusts verfassungsgemäß ist (Az. IV R 6/22).
Der BFH entschied, dass die von einer AG (als Organgesellschaft einer inländischen Holdinggesellschaft) über einen Investmentfonds bezogenen (Streubesitz-)Dividenden von in- und ausländischen Kapitalgesellschaften in vollem Umfang der Gewerbesteuer unterliegen und ein Abzug der ausländischen Quellensteuern nach § 34c Abs. 2 EStG - ausschließlich - bei der Ermittlung des Gewerbeertrags im gewerbesteuerrechtlichen Organkreis nicht möglich ist (Az. I R 16/20).
Der BFH hatte u. a. zu klären, ob eine Aufwandsentschädigung ausnahmsweise nicht steuerfrei ist, wenn ihr keine entsprechenden Aufwendungen (Werbungskosten oder Betriebsausgaben) gegenüberstehen (Az. VIII R 29/23).
Der BFH entschied, dass Vergütungsvereinbarungen zwischen einer AG und einem Vorstandsmitglied, der zugleich Minderheitsaktionär ist, steuerrechtlich regelmäßig anzuerkennen sind. Nur ausnahmsweise kommt der Ansatz einer vGA in Betracht, wenn im Einzelfall klare Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sich der Aufsichtsrat der AG bei der Vergütungsvereinbarung einseitig an den Interessen des Vorstandsmitglieds orientiert hat (Az. I R 36/22).
Die Zoll- und Handelspolitik der USA dämpft die deutsche Wirtschaft, die geplanten hohen Defizitspielräume über ein Sondervermögen und kreditfinanzierte Verteidigungsausgaben würden ihr im nächsten Jahr allerdings einen deutlichen Schub verleihen. Das geht aus der aktuellen Frühjahrsprognose des IfW Kiel hervor.
Das BMF hat eine neues Schreiben zur Anwendung der Tarifbegünstigung für nicht entnommene Gewinne nach § 34a EStG bekannt gegeben (Az. IV C 6 - S 2290-a/00012/001/037).