Mit einer „Pferdegesellschaft“ eher ungewöhnlicher Art hatte es das OLG Oldenburg zu tun (Az. 5 U 55/22).
Eine Musikgruppe machte Ansprüche gegen einen Sportschützenverein nach abgesagten Auftritten geltend. Das AG München wies die Klage ab (Az. 222 C 1531/25).
Das SG Oldenburg stellte einen Arbeitsunfall zum Nachteil der zuständigen Berufsgenossenschaft im Fall einer ehrenamtlichen Gassi-Geherin eines Tierheimvereines fest (Az. S 73 U 162/21).
Das VG Koblenz entschied, dass die auf § 12 Abs. 2 Satz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes gestützten Rückforderungen rechtswidrig sind (Az. 2 K 866/24.KO und 2 K 999/24.KO).
Das LAG Niedersachsen hat mehrere Klagen außertariflich Beschäftigter gegen die Volkswagen AG auf Zahlung des zweiten Teils einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 Euro sowie auf Weitergabe einer Tariferhöhung abgewiesen (Az. 9 SLa 792/24, 9 SLa 808/24, 9 SLa 811/24 und 9 SLa 812/24).
Insgesamt sieben Gespräche führte DStV-Präsident StB Torsten Lüth für die German Tax Advisers in Brüssel. Neben dem Berufs- und Steuerrecht fanden sich auch die betriebswirtschaftliche Beratung und künftige Anti-Geldwäsche-Maßnahmen auf der Agenda.
