Sozialversicherungsbeiträge: LSG stoppt Umgehungs- und Erstattungskonstrukt
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die Versicherungs- und Beitragspflicht nicht arbeitsrechtlich umgestaltet werden kann (Az. L 16 KR 76/23).
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die Versicherungs- und Beitragspflicht nicht arbeitsrechtlich umgestaltet werden kann (Az. L 16 KR 76/23).